Neue Rahmenvereinbarung stärkt Musikangebote im Ganztag
Am 5. Mai 2026 haben mehrere Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Landesmusikrat NRW (LMR) und dem Landesverband der Musikschulen (LVdM) eine neue Rahmenvereinbarung zu Musikangeboten im Ganztag unterzeichnet. Ziel ist es, die musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche im Zuge des Ausbaus des Ganztags systematisch zu stärken.
Orientierung statt Vorgaben
Wichtig:
Die Vereinbarung schafft keine starren Vorgaben, sondern dient als Orientierungsrahmen für die konkrete Ausgestaltung vor Ort. Schulen, Träger und Anbieter behalten Gestaltungsspielräume, erhalten aber klare Leitplanken für Kooperationen und Qualität.
Hintergrund: Rechtsanspruch auf Ganztag
Ab dem 1. August 2026 greift schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Damit gewinnt der Ganztag erheblich an Bedeutung – auch als Ort kultureller Bildung.
Zentrale Ziele der Vereinbarung
- Musik als festen Bestandteil ganztägiger Bildung verankern
- Möglichst vielen Kindern regelmäßige musikalische Angebote eröffnen
- Teilhabe für alle fördern – unabhängig von sozialen oder individuellen Voraussetzungen
- Kreativität, Selbstwirksamkeit und Gemeinschaftssinn stärken
- Inklusion, Diversität und interkulturelles Lernen unterstützen
Zusammenarbeit als Schlüssel
Ein wesentlicher Ansatz ist die enge Kooperation verschiedener Partner:
- Schulen und Schulträger
- Jugendhilfe und Ganztagsträger
- Musikschulen, Verbände und freischaffende Musikpädagog:innen
Dabei wird Ganztag als gemeinsame Bildungsaufgabe verstanden, die nur durch abgestimmte Zusammenarbeit gelingt.
Qualität und Umsetzung
Die Vereinbarung formuliert klare qualitative Leitlinien:
- Angebote sollen regelmäßig und möglichst mehrfach pro Woche stattfinden
- Praxisorientiertes Musizieren, Singen und Tanzen steht im Mittelpunkt
- Qualifiziertes Personal wird empfohlen
- Kinderschutz, Verlässlichkeit und Kontinuität sind verbindliche Bestandteile
- Schulen entwickeln eigene pädagogische Ganztagskonzepte, in die Musik einbezogen wird
Bevorzugung gemeinwohlorientierter Anbieter
Die Partner sprechen sich dafür aus, öffentliche Musikschulen und gemeinwohlorientierte Träger bevorzugt zu berücksichtigen, ohne die Entscheidungsfreiheit vor Ort einzuschränken.
Fazit
Die neue Rahmenvereinbarung unterstreicht den hohen Stellenwert musikalischer Bildung im Ganztag und schafft eine gemeinsame Grundlage für Kooperationen in ganz NRW. Sie setzt auf Qualität, Teilhabe und Zusammenarbeit – bei gleichzeitig großer Flexibilität in der Umsetzung vor Ort.
Kritisch bleibt jedoch, dass mit der Vereinbarung keine zusätzliche Finanzierung verbunden ist und die Umsetzung somit weiterhin wesentlich von den vorhandenen Ressourcen vor Ort abhängt.
Kontakt bei Fragen zum Ganztag
Meldet euch bei Fragen zum Ganztag bei unserer Bildungsreferentin Christina Hasch
c.hasch@vmb.nrw
0151-29581681