Projektförderung 2026
Förderanträge für zeitlich begrenzte Projekte
- Der:die Antragsteller:in muss den Wohn-/Geschäftssitz in NRW haben.
- Das geplante Projekt muss in NRW stattfinden.
- Die am Projekt Beteiligten müssen mehrheitlich in NRW leben.
- Mehr als 50 % der am Projekt Beteiligten müssen Amateurmusiker:innen sein.
- Mit dem geplanten Projekt wurde vor Antragstellung noch nicht begonnen.
- Das Projekt findet schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember des Jahres 2026 statt.
- Es werden mindestens 750,- € und maximal 10.000,- € beantragt (die Höchstgrenze gilt pro Antrag!).
- Es können maximal zwei Anträge pro Person/Gruppe/Institution gestellt werden.
- Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen von den Antragstellenden als Eigenanteil geleistet werden.
Wer ist antragsberechtigt?
- Alle Mitgliedsvereine des VMB.nrw
Was muss eingereicht werden?
- Der Antrag muss über das Förderprogramm Verein24 gestellt werden, hier dann unter Punkt 1.4
- Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, in dem alle erwarteten Ausgaben und Einnahmen einzeln aufgeführt sind
Wichtig: Bei allen Förderungen des Landes sind ab 01.01.2026 Honoraruntergrenzen („Honorarmindeststandards“) zu beachten. Für die Höhe von Honoraren von professionellen Musik- und Kunstschaffenden, Dozierenden und Kräften der kulturellen Bildung gilt die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich.
Die Stadt Dortmund, initiiert durch das Kulturbüro Dortmund, hat als Hilfestellung zur Berechnung dieser Mindesthonorare einen praktischen Rechner entwickelt.
Gibt es Fristen zu beachten?
Wir fördern Projekte, die schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember stattfinden. Anträge müssen bis zum 15.02.2026 über Verein24 eingereicht werden.
Die genauen Förderrichtlinien findet ihr hier: