Navigation überspringen
  • Kreisverbände
  • VMB Jugend
  • Auswahlorchester
  • Marke & Medien
Navigation überspringen
  • Start
  • Musik
    • Blasmusik
    • Spielleutemusik
  • Bildung
    • E-D-Lehrgänge
    • C-B-Lehrgänge
    • Nachwuchsgewinnung
    • Material & Downloads
    • Workshops
  • Events
  • News
  • Über uns
    • Verbandsstrukturen
    • Mitgliedschaft
  • Vereinsmanagement
    • Förderung
    • Ehrungen
    • GEMA
    • Kassenführung
    • Künstlersozialkasse
    • Rundfunkbeitrag
    • Vereinsrecht
    • Versicherung
  • Start
  • News
  • News
© Handmadefont via Canva.com
vmb.nrw
  • Start
  • News
  • News
VMB

Projektförderung 2026

27. Januar 2026


Förderanträge für zeitlich begrenzte Projekte

Für das Jahr 2026 sind Förderanträge für zeitlich begrenzte Projekte, die bisher an den Landesmusikrat NRW gerichtet werden mussten, direkt an den jeweiligen Verband – hier: VMB.nrw – zu richten.
 
Die Anträge sind über Verein24 zu stellen. Die Kategorie sowie der zu erstellende Kostenplan werden in Kürze mitgeteilt.
 
Die Antragsfrist für Projekte, die im Jahr 2026 durchgeführt werden, läuft bis zum 28.02.2026. Sodann wird eine Jury über die Vergabe und Höhe der jeweiligen beantragten Förderungen entscheiden.
 
Auszug aus den Förderrichtlinien des Landesmusikrat NRW:
 
Was kann gefördert werden?
Zeitlich begrenzte Projekte von/mit Amateurmusiker:innen, z. B. Konzerte, Workshops, Arbeitsphasen, Kompositionen und Festivals.
 
Voraussetzungen:
  • Der:die Antragsteller:in muss den Wohn-/Geschäftssitz in NRW haben.
  • Das geplante Projekt muss in NRW stattfinden.
  • Die am Projekt Beteiligten müssen mehrheitlich in NRW leben.
  • Mehr als 50 % der am Projekt Beteiligten müssen Amateurmusiker:innen sein.
  • Mit dem geplanten Projekt wurde vor Antragstellung noch nicht begonnen.
  • Das Projekt findet schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember des Jahres 2026 statt.
  • Es werden mindestens 750,- € und maximal 10.000,- € beantragt (die Höchstgrenze gilt pro Antrag!).
  • Es können maximal zwei Anträge pro Person/Gruppe/Institution gestellt werden.
  • Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen von den Antragstellenden als Eigenanteil geleistet werden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Alle Mitgliedsvereine des VMB.nrw

Was muss eingereicht werden?

  • Der Antrag muss über das Förderprogramm Verein24 gestellt werden, hier dann unter Punkt 1.4
  • Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, in dem alle erwarteten Ausgaben und Einnahmen einzeln aufgeführt sind

Wichtig: Bei allen Förderungen des Landes sind ab 01.01.2026 Honoraruntergrenzen („Honorarmindeststandards“) zu beachten. Für die Höhe von Honoraren von professionellen Musik- und Kunstschaffenden, Dozierenden und Kräften der kulturellen Bildung gilt die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich.

Richtlinie Honoraruntergrenzen

Die Stadt Dortmund, initiiert durch das Kulturbüro Dortmund, hat als Hilfestellung zur Berechnung dieser Mindesthonorare einen praktischen Rechner entwickelt.

Honorarrechner

Gibt es Fristen zu beachten?

Wir fördern Projekte, die schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember stattfinden. Anträge müssen bis zum 15.02.2026 über Verein24 eingereicht werden.

Die genauen Förderrichtlinien findet ihr hier:

Förderrichtlinien Landesmusikrat NRW
Beitrag teilen
nach oben scrollen

Jetzt Newsletter abonnieren

SAG WAS! Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt in Musikvereinen und Spielmannszügen. SAG WAS!

VMB.nrw
Postfach 1129
48325 Havixbeck

Tel.: 02507 98 68 57
info@vmb.nrw

Mitglied werden

VMB.nrw - Verband für Musik und Bildung

Youtube Facebook Instagram

© 2026 Verband für Musik und Bildung NRW e. V.
Navigation überspringen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Bildnachweise

Navigation überspringen
  • Start
  • Musik
    • Blasmusik
    • Spielleutemusik
  • Bildung
    • E-D-Lehrgänge
    • C-B-Lehrgänge
    • Nachwuchsgewinnung
    • Material & Downloads
    • Workshops
  • Events
  • News
  • Über uns
    • Verbandsstrukturen
    • Mitgliedschaft
  • Vereinsmanagement
    • Förderung
    • Ehrungen
    • GEMA
    • Kassenführung
    • Künstlersozialkasse
    • Rundfunkbeitrag
    • Vereinsrecht
    • Versicherung
Navigation überspringen
  • Kreisverbände
  • VMB Jugend
  • Auswahlorchester
  • Marke & Medien