Für Musikvereinigungen ab 100 Jahren

Pro Musica-Plakette

Ehrung für Engagement  


Die PRO MUSICA-Plakette wurde 1968 von Bundespräsident Heinrich Lübke gestiftet. Sie würdigt Musikvereine, die sich besonders um instrumentales Musizieren und das kulturelle Leben verdient gemacht haben. Die Vorderseite zeigt eine musizierende Person mit Lyra.

 

Verleihung

Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens zum 100-jährigen Bestehen einer Musikvereinigung auf Antrag des Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung: aktive musikalische Tätigkeit und künstlerische oder volksbildende Verdienste.

 

Antrag

  • Antragstellung durch deinen Musikverein über den VMB.nrw
  • Formular bei der BMCO erhältlich
  • Frist: 30. Juni im Jahr vor der geplanten Verleihung
  • Wichtig: Der VMB.nrw leitet den Antrag an die BMCO weiter, die ihn für den Empfehlungsausschuss vorbereitet. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Landeskultusministers und wird vom Bundespräsidenten unterzeichnet.

Kontakt im Bereich Ehrungen

Ansprechpartnerin
Natalie Krusin
+49 2507 986 857
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