Sonderförderprogramm „Innovation und Zukunftsfähigkeit in der Amateurmusik“ (2026–2028)
Mit dem einmaligen Sonderförderprogramm unterstützt der Landesmusikrat NRW (LMR) von 2026 bis 2028 Vorhaben, die neue Ansätze in der Amateurmusik erproben oder die langfristige Entwicklung von Vereinen und Verbänden stärken.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden besonders innovative Vorhaben oder Projekte, die besonders nachhaltig und für die Zukunftsentwicklung der Vereine und Verbände von besonderer Bedeutung sind. Mögliche Themen sind:
- Neue musikalische und experimentelle Ansätze sowie Projekte der kulturellen Bildung
- Besondere Kooperationen, etwa mit Schulen, Musikschulen, Kitas oder sozialen Einrichtungen
- Teilhabe, Inklusion, Integration und die aktive Mitgestaltung durch Teilnehmende
- Nachwuchsgewinnung und die Ansprache neuer Zielgruppen
- Stärkung des Ehrenamts, Gewinnung neuer Engagierter, Digitalisierung und Weiterentwicklung der Vereins- und Verbandsstrukturen
Öffentlichkeitsarbeit und die Präsentation der Amateurmusik können Bestandteil eines Projekts sein. Im Antrag sollte deutlich werden, was neu erprobt oder weiterentwickelt wird und welchen längerfristigen Nutzen das Vorhaben hat.
Welche Fristen gelten?
Nach dem vorliegenden Planungsstand sind 2026 monatliche Antragsrunden vorgesehen. Für 2027 sind größere Abstände geplant, voraussichtlich ein vierteljährlicher Rhythmus. Die Termine für 2027 stehen noch nicht fest. Maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Fristen des LMR.