Die Künstlersozialkasse (KSK) unterstützt selbstständig Tätige in Kunst und Publizistik dabei, sozial abgesichert zu sein – auch viele Musikschaffende profitieren von diesem System. Sie sorgt dafür, dass Mitglieder nur die Hälfte ihrer Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst zahlen müssen, während die andere Hälfte von der KSK getragen wird.
Für Vereine wichtig: Werden externe Kräfte wie Musiker:innen, Dirigent:innen oder kreative Fachleute gegen Honorar beschäftigt, besteht in vielen Fällen eine Meldepflicht gegenüber der KSK. Das betrifft z. B. Konzerte, Workshops oder Projekte, bei denen Honorarkräfte eingebunden werden. So lassen sich Nachforderungen und Bußgelder vermeiden.
Alle weiteren Informationen, Formulare und Praxisbeispiele findest du direkt auf der offiziellen Webseite der Künstlersozialkasse.