Förderung

Ansprechpartner Förderung
Frank Steffens
Oesterecke 2
59609 Anröchte
Mobil: 0173-7053266
(Wichtiger Hinweis: NUR Anrufe, KEIN WhatsApp)
E-Mail: 1Vor@vmb-soest.de

Unsere Mitgliedsvereine werden für ihre Vereinsarbeit (z.B.: Proben-Wochenenden/Workshops und mehr) nach Möglichkeit finanziell unterstützt. Hierzu müssen Sie sich nur über die Software Verein 24 oder ComMusic mit ihren Zugangsdaten einloggen und können dann eine Förderung im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinien beantragen.

 

 

Musikalische Förderung

Download Förderrichtlinien des VMB NRW ab 01.01.2020 als PDF-Datei

Download INFO zur Fördermittelbeantragung Vereine >>>> verein24 als PDF-Datei

Download Hilfestellung zur Beantragung von Förderhilfen als PDF-Datei

 


 

außermusikalische Kinder- und Jugendförderung

 

außermusikalische Freizeit- und Bildungsaktionen für Kinder und Jugendliche

 

 

Fördermittel vom Kreis Soest für die Anschaffungen in der Jugendarbeit

MÜSSEN bis zum 31.03. eines Jahres beim Kreis Soest beantragt werden
Anträge, die am 01.04. gestellt werden, werden nicht mehr berücksichtigt!!!
Von daher wartet bitte nicht auf den letzten Tag mit den Anträgen!

 

Diese beiden Anträge (Stand März 2024) müssen ausgefüllt werden:

Antrag 1 Basisformular Kinder Jugend Förderplan

Anlage 1.d.1 Verfügungspauschale_Kinder- und Jugendarbeit

Diese beiden Dateien könnt Ihr an Jugendfoerderung@Kreis-Soest.de mailen.

 

Unsere Anmerkungen dazu:
Der Download „Antrag auf einen Zuschuss nach dem Kinder- und Jugendförderplan“ MUSS IMMER gestellt werden!
Dem folgen dann die weiteren Anträge und Anlagen der (nennen wir es) „Unterkategorien“.

Zu den Anträgen 1.a.1 und 1.b.1 empfiehlt es sich dies über die Fördermöglichkeiten der Landesmusikjugend NRW  abzuwickeln.
Das ist einfacher, schneller, unkomplizierter, digitaler, mit weniger Aufwand verbunden und hat einen deutlich höheren Förderbetrag.
Alle Informationen dazu findet Ihr unter www.lmj-nrw.de/foerderung.

Deutlich interessanter ist der Antrag 1.d.1. (Verfügungspauschale)
Hier können Fördermittel zu Sachanschaffungen beantragt werden, die zum pädagogischen Arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
Beispiele: Brettspiele, Bluetooth-Musikbox, Beamer für den Proberaum, usw.
Nicht gefördert werden Anschaffungen rund um den gebräuchlichen Vereinsbetrieb wie Instrumente, Noten oder Notenständer.
Sollte man sich unsicher sein, ob die Anschaffung darunter fällt, gibt es auf der Informationsseite des Kreis Soest auch Kontaktdaten von Ansprechpartner, die diesbezüglich helfen.

 


 

Der VMB NRW, Kreisverband Soest dankt dem Kreis Soest für die Förderung unserer Jugendarbeit!

www.kreis-soest.de